(Jens Spahn, Quelle BGM)
Ein kräftiger Ruck ging heute durch die Welt der außerklinischen Intensivpflege. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bringt einen Gesetzentwurf in Umlauf, der zukünftig die Pflege zu Hause mehr oder weniger ausschließt. Auch Wohngemeinschaften sind demnach betroffen. Die Vitalisten nehmen zu den ersten Verlautbarungen Stellung.
// Das dargestellte Problem
Der Entwurf begründet den Vorstoß unter anderem damit, dass für Beatmungspatienten die Pflege zu Hause regelhaft eine Fehlversorgung darstellt. Es bestehen Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten. Zukünftig sollen Betroffene in stationären Einrichtungen, zum Beispiel Heimen, versorgt werden. Kliniken sollen mehr Anreize erhalten, die dauerhafte Beatmung zukünftig durch so genanntes "Weaning", also eine Entwöhnung, zu verhindern. Der Rechtsanspruch auf eine 1:1-Versorgung in der Häuslichkeit soll weitestgehend entfallen und nur noch bei Kindern Regelfall bleiben.
// Einschätzung der Vitalisten
Selbstverständlich begrüßt die VIP GmbH die Anstrengungen, dass Klienten von der Beatmung entwöhnt werden, wo immer es möglich und sinnvoll ist. Eine künstliche Aufrechterhaltung dieses Zustandes ist aus unserer Sicht menschenunwürdig. Für unseren Arbeitsbereich weisen wir alle impliziten Vorwürfe zurück. Längst nicht alle Krankheitsbilder sind heilbar. Darüber hinaus ist ein selbstbestimmtes Leben in Heimen bei bestimmten Krankheitsbildern nur sehr eingeschränkt möglich. Die Personalschlüssel lassen keine ausreichende Intervention bei Krisensituationen zu. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, den "Markt" zu regulieren und weiter gegen Missbrauch vorzugehen. Hier fehlen nach wie vor geeignete Instrumente - allerdings ist das Problem lange bekannt und oft auch toleriert worden.
Da die Zahl der Intensivpatienten längst die Kapazitäten der vorhandenen Fachkräfte übersteigt, ist es sinnvoll, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der Rundumschlag kann aus unserer Sicht aber keine Lösung sein.
// "Bestandsschutz" - ein schwieriges Thema
Zwar sichert der Entwurf Bestandsschutz für genehmigte Versorgungen zu. Allerdings ist die gesamte Organisation eines Pflegedienstes in der Intensivpflege nicht auf "Abbau" ausgerichtet. Können keine weiteren Versorgungen aufgenommen werden, brechen in absehbarer Zeit die Strukturen der Bestandsversorgungen ebenfalls zusammen. Es besteht zwar aktuell kein Grund zur Panik, aber zur berechtigten Sorge.
Wir werden weiter über die Entwicklungen berichten.