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BERATUNGSBESUCH
VOR ORT ODER ONLINE

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Beratungsbesuch § 37 Abs. 3 SGB XI

Sie erhalten Pflegegeld und benötigen einen Beratungsbesuch? Dann buchen Sie einfach einen Termin bei unseren freundlichen Experten! Die Termine sind abhängig vom Pflegegrad unterschiedlich häufig in Anspruch zu nehmen, um das Pflegegeld zu sichern.

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Sie haben die Wahl: Vor Ort!

Bei den Vitalisten wählen Sie ganz bequem aus: Wir bieten Hausbesuche zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Gelsenkirchen und Umgebung (Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Herne) an.​

Videoberatung deutschlandweit

Deutschlandweit bieten wir im Rahmen des Modellprojektes Telepflege des GKV-Spitzenverbandes super bequem Beratungsbesuche als Videokonferenz an. Dazu brauchen Sie nur ein Smartphone oder einen Laptop mit Internetanschluss. Sie haben nicht viel Zeit für den Besuch, oder Ihre Angehörigen wollen sich von einem anderen Ort aus dazuschalten? Dann ist die Videoberatung die perfekte Lösung!

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Terminvereinbarung Beratung

Vereinbaren Sie hier Ihren Termin:

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Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnell bei Ihnen melden.

  • Welche Leistungen werden dem Pflegedienst bezahlt und warum ist die Pflege so teuer?
    Die Intensivpflege ist so teuer, weil rechnerisch betrachtet etwas mehr als 5 Vollzeit-Fachkräfte benötigt werden, um durchgängig rund um die Uhr den monatlichen Stundenumfang eines einzigen Klienten abzudecken. Dazu kommen medizinische Materialien, Leitungsfunktionen, Verwaltung etc.. Die Intensivpflege beinhaltet die ärztlich verordneten Leistungen der Behandlungspflege. Dazu gehören alle Intensivpflege-Tätigkeiten wie z. B. Tracheostomapflege, Absaugen, Beatmung, Interventionsbereitschaft, teilweise Wundversorgung, Medikamentengabe etc.. Liegt ein Pflegegrad vor, teilen sich die Kranken- und Pflegeversicherung die Kosten nach einer Richtlinie auf. Wird die Grundpflege durch den Pflegedienst geleistet, gehören die Aufgaben zur Versorgung, die im Kostenvoranschlag abgebildet werden. Auf diese Tätigkeiten haben Sie einen Anspruch.
  • Welche Leistungen sind nicht Teil der häuslichen Kranken- und Beatmungspflege?
    Neben der ärztlichen Verordnung gibt es keine Ansprüche an Fachkräfte in der Krankenpflege. Im Rahmen der Grundpflege können weitere Leistungen vereinbart werden, diese können Sie aus Ihrem Kostenvoranschlag entnehmen. Die VIP kalkuliert mit Ihnen den Leistungsumfang so, dass alle berechtigten Tätigkeiten ohne einen Eigenanteil durchgeführt werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen, die Sie erwarten können, entweder auf der ärztlichen Verordnung, oder Ihrem Kostenvoranschlag ersehen können.
  • Ich würde gerne Pflegegeld erhalten. Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?
    Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, haben Sie das Wahlrecht, ob die Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Lagerung usw.) durch die VIP erbracht werden sollen, oder ob sie es als Angehörige selbst erledigen möchten. Sie können alle Tätigkeiten oder einen Teil selbst übernehmen. In diesem Fall steht Ihnen das Pflegegeld zu. Um die Höhe zu ermitteln, besprechen Sie mit der VIP den genauen Umfang Ihrer Tätigkeiten. Der Kostenvoranschlag wird angepasst. Anhand der Summe, die sich aus den Tätigkeiten des Kostenvoranschlages ergibt, können Sie mit der VIP prüfen, wie viel Prozent des Pflegegeldes Sie beanspruchen können (Kombinationspflege). Wichtig ist zu erwähnen, dass die VIP die Tätigkeiten keinesfalls durchführt, die Sie im Zusammenhang mit dem Pflegegeld selbst durchführen müssen.
  • Wer kümmert sich um die Genehmigungen bei Kombinationspflege?
    Nach der Prüfung anhand des Kostenvoranschlages stellen Sie bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Kombinationspflege. Die Kopie dieses formlosen Antrags reichen Sie bei der VIP ein, die den Antrag mit einer Stellungnahme an die Krankenversicherung sendet. Sobald die Pflegekasse und die Krankenversicherung beide der gewählten Form zugestimmt und eine Kostenübernahme erklärt haben, ist der Bezug von Pflegegeld möglich.
  • Wie wird das Pflegegeld gezahlt?
    Das Pflegegeld wird rückwirkend gezahlt. Besonders bei Kombinationspflege muss die Pflegeversicherung zunächst die Ansprüche des Pflegedienstes abrechnen, bevor eine Berechnung des Restanspruches für das Pflegegeld erfolgen kann. Die VIP rechnet innerhalb von 10 Tagen nach dem abgelaufenen Monat mit der Pflegeversicherung ab. Danach wird das Pflegegeld berechnet.
  • Was muss ich beim Pflegegeld beachten? Stichwort „Beratung“?
    Einmal im Quartal müssen Pflegegeld-Empfänger eine Beratung durch den Pflegedienst in Anspruch nehmen. Das erledigen wir gerne für Sie. Sprechen Sie uns dazu einfach an.
  • Welche Stunden- und Arbeitszeitmodelle kann ich in der Intensivpflege wählen? Wo sind die Grenzen der Flexibilität?
    Grundsätzlich können Sie verschiedene Stundenmodelle wählen. Wir unterstützen die sogenannte Rückzugspflege, also Zeiten, in denen Sie auf Wunsch alleine mit Ihren Angehörigen sind. Diese Zeiten werden natürlich von der Krankenversicherung nicht gezahlt. Schwierig wird es, wenn die von Ihnen gewählten Dienstzeiten überwiegend an zuschlagspflichten Zeiten für die Fachkräfte erfolgen sollen (z. B. in den Nächten). Der Stundensatz der Krankenkasse erfolgt als Pauschale, die sich an einem ausgewogenen Verhältnis von zuschlagsfreien und zuschlagspflichtigen Zeiten orientiert. Deshalb ist es der VIP nicht möglich, jedes Stundenmodell vollumfänglich anzubieten.
  • Wie viele Pflegefachkräfte versorgen mich und uns?
    Damit Sie rundum versorgt werden können und eine hohe Versorgungsstabilität für Sie erreicht wird, versorgt Sie im Regelfall ein Team aus 15 Vollzeitstellen.
  • Warum kommen nicht nur fünf Personen, wie in anderen Diensten?"
    Es ist sehr verständlich, dass Sie die Anzahl der Fachkräfte, die sich bei Ihnen aufhalten, möglichst gering halten möchten. In Wahrheit ist es nicht möglich, dauerhaft und zuverlässig mit einem Team aus fünf Personen zu versorgen. Erkrankt eine Fachkraft, während eine andere im Urlaub ist, bricht die Versorgungssituation zusammen. In dem Fall müsste der Dienst Regelungen und Gesetze verletzen, um die lückenlose Besetzung zu garantieren. Deshalb haben wir uns für eine realistische Zahl an eingearbeiteten Fachkräften entschieden, die im Team für Sie da sind, Sie kennen und eingearbeitet sind. So entsteht die notwendige Nähe und gleichzeitig auch die für alle Beteiligten notwendige Distanz. Für uns Vitalisten ist es wichtig, dass Sie sich auf uns jederzeit voll und ganz verlassen können.
  • Welche Vorteile bietet dieses Modell?
    Für die Klienten bietet dieses Modell eine enorme Versorgungssicherheit durch Personen, die Sie auch wirklich kennen. Alle Fachkräfte sind in die Versorgung eingearbeitet und absolvieren in kleinen Blöcken Dienste bei Ihnen. Durch die Einarbeitung sind den Fachkräften alle Absprachen bekannt und sie kennen sich mit Ihren Wünschen und Anforderungen sehr gut aus. Der strukturierte Wechsel der Fachkräfte verhindert zudem eine ungewollte Form der zu großen Nähe. Sie wirkt anfangs toll, entwickelt aber im mehrjährigen Verlauf hohe Risiken. Daneben können Sie sicher sein, dass bei Dienstausfällen keine Fachkraft zu Ihnen kommt, die Sie nicht kennen. Auch für die Fachkräfte hat das Modell viele Vorteile. Sie können eine professionelle Ebene in der benötigten Nähe und der ebenso notwendigen Distanz finden. Wir ermöglichen damit stabilere Dienst- und Urlaubsplanungen, was dauerhaft die Arbeitszufriedenheit erhält. So verhindern wir Überlastungen oder Unzufriedenheiten. Das ist wichtig, damit die Fachkräfte längerfristig bei Ihnen arbeiten können. Daneben ist es wichtig, dass Fachkräfte nicht über mehrere Jahre nur eine Pflegesituation und ein Krankheitsbild sehen. Durch eine kontrollierte Abwechslung erhalten wir ihre Fachlichkeit und Flexibilität und fördern die persönliche Weiterentwicklung.
  • Welche besonderen Herausforderungen beinhaltet die 1:1-Pflege im sozialen Bereich?
    Der soziale Bereich ist in der Intensivpflege sehr anspruchsvoll. Die Klienten und Angehörigen sind mit der permanenten Anwesenheit von Fachkräften im eigenen Zuhause konfrontiert. Das ist nicht immer angenehm, auch wenn es lebenswichtig ist. Manchmal entwickeln Familien Bewältigungsstrategien, um mit diesem Zustand besser umzugehen. Dann können Grenzen verletzt werden, die für eine dauerhafte Versorgung sehr wichtig sind. Es geht hier um „Nähe und Distanz“. Fachkräfte müssen Klienten kennen und verstehen – also eine Nähe aufbauen. Gleichzeitig ist ein zu persönlicher Bezug auf Dauer schädlich. Konflikte, Launen und Sympathien werden dann zum Versorgungsproblem. Davor müssen sich alle Beteiligten gegenseitig schützen. Die VIP unterstützt daher ein professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz. Absprachen müssen bekannt sein und von allen Beteiligten eingehalten werden, dafür fördern wir Kommunikation und Dokumentation. Konflikte werden professionell besprochen und gelöst. Die Anwesenheit der Fachkraft erfolgt auf der professionellen Ebene – es entsteht eine Bindung, aber keine Abhängigkeit. Dies erreichen wir auch durch eine gesunde Rotation, eine sehr gute Einarbeitung und ein miteinander sprechen.
  • Wofür muss ich in der Häuslichkeit sorgen?
    Intensivpflege ist nur möglich, wenn die Fachkräfte innerhalb der Häuslichkeit die Möglichkeit bekommen, die Grundbedürfnisse zu befriedigen. Ein freier Zugang zu Toiletten und die Zurverfügungstellung von Verbrauchsmaterial (Toilettenpapier, Handtücher, Seife) sind ebenso wichtig wie eine Kühlmöglichkeit für mitgebrachte Lebensmittel. Es ist sehr förderlich, wenn die Mitarbeitenden Zugang zu einer Kaffeemaschine haben. Kaffee etc. bringen die Fachkräfte allerdings selbst mit. Es ist auch gut, aber nicht Bedingung, wenn die Möglichkeit zur Nutzung einer Mikrowelle besteht. In jedem Fall ist eine Intensivpflege durch die Vitalisten nur bei einer Zurverfügungstellung der Internetverbindung im Hause mit einer angemessenen Bandbreite möglich.
  • Bei welchen Annehmlichkeiten ist Vorsicht geboten?
    Es ist nett gemeint, wenn Fachkräfte zum gemeinsamen Essen eingeladen werden. Wir bitten aber darum, von vornherein davon Abstand zu nehmen. Unsere Fachkräfte verlangen weder Essen noch Süßigkeiten. Die Gefahr besteht, dass Sie etwas beginnen, was Sie auf Dauer nicht durchhalten können oder möchten. In dem Fall entsteht manchmal eine unangenehme Situation, so etwas wie „Gewohnheit“, die Sie nicht abstellen wollen. Wir empfehlen Ihnen: Essen und trinken Sie für sich privat, ziehen Sie sich gerne zurück. Das ist für unsere Versorgungsform der Normalzustand und auf Dauer am besten.
  • Wer ist für die Reinigung der Zimmer zuständig?
    Der Arbeitsbereich der Pflegefachkräfte wird durch diese sauber gehalten. Im Rahmen der Intensivpflege findet aber keine Hausarbeit statt. Die Reinigung Ihrer Häuslichkeit ist nicht Teil der Intensivpflege.
  • Die Pflegekraft ist doch sowieso da, warum kann sie mich nicht mehr unterstützen?"
    Pflegefachkräfte sind in der Intensivpflege im Regelfall 12 Stunden anwesend. Das lässt sich mit dem Arbeitszeitgesetz nur vereinbaren, wenn mindestens 4 Stunden davon Ruhezeiten sind. In diesen Ruhezeiten ist die Fachkraft für medizinisch-pflegerische Belange interventionsbereit und kann den Arbeitsplatz nicht wie bei einer Pause verlassen. Allerdings kann, soll und muss sie in dieser Zeit frei von grundsätzlichen oder geplanten Tätigkeiten sein. Liegt ein Pflegegrad vor, haben Sie gemäß §45b SGB XI bei ihrer Pflegeversicherung fortlaufende Ansprüche auf sogenannte Entlastungsleistungen bis zu 125 EUR pro Monat. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die über die Erbringung der verordneten Intensivpflege-Leistung hinausgehen und nicht zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen zählen. Dazu gehören z. B. Bestellungen von Pflegematerialien und Medikamenten, Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Waschen der Wäsche, Reinigen des Klientenzimmers etc.) Diese Leistungen können Sie im Rahmen des Entlastungsbetrages in Anspruch nehmen und die Kostenerstattungsansprüche bei Bedarf an die VIP abtreten.
  • Welcher Rückzugsraum und welche Rückzugszeiten müssen zur Verfügung stehen?
    Mindestens 4 Stunden pro Dienst gelten für Fachkräfte als Ruhezeiten. Sie können und sollen in dieser Zeit etwas tun, was nicht zur Arbeit gehört. Dabei ist es egal, ob sie z. B. stricken, lesen, im Internet surfen, eine Serie auf Netflix schauen o. ä.. Diese Rückzugszeiten müssen unbedingt gewährleistet sein. Gleichzeitig ist es nicht möglich, dass Fachkräfte sich permanent unmittelbar am Bett aufhalten. Es muss eine Rückzugsmöglichkeit gewährleistet sein. Die gesamte Arbeits- und Rückzugsatmosphäre muss so geplant werden, dass sich die Fachkräfte über einen längeren Zeitraum wohl fühlen können. So erreichen wir gemeinsam eine Bindung – letztendlich sind 12-Stunden-Schichten für alle Beteiligten auch eine Herausforderung.
  • Weshalb muss ich einen Internetzugang zur Verfügung stellen – und welche Art ist sinnvoll?
    Die Vitalisten arbeiten auf Distanz zueinander – trotzdem müssen alle Absprachen für Ihre Versorgung sicher eingehalten und ein guter Kontakt zur Organisation und den Mitarbeitenden möglich sein. Dies erreichen wir durch eine Online-Dokumentation – ein sehr sicheres Mittel für optimale Pflege. Durch unsere Video-Telefonie erhöhen wir nicht nur den Team-Zusammenhalt, sondern können auch fachkundige Kollegen im Ernstfall sofort per Bild dazuschalten. Abschließend benötigen die Fachkräfte in der Ruhezeit auch Beschäftigungsmöglichkeiten. Das alles sind zwingende Gründe für einen Internetzugang. Im Regelfall ist ein mobiler Zugang instabil, daher benötigen wir eine DSL-Verbindung in jeder Versorgung, zu der wir Zugang haben. Für Sie ist es am sichersten, wenn Sie im W-Lan einen Gastzugang einrichten und die Einwahldaten der VIP zur Verfügung stellen.
  • Können Pflegekräfte eigene Geräte mitbringen und bei mir zu Hause aufladen?
    Mit dieser Frage haben wir uns ausgiebig im Mai 2022 beschäftigt. Aus Haftungsgründen können wir als Organisation die Mitnahme privater Elektrogeräte nicht „genehmigen“, sondern nur tolerieren. Im Rahmen einer Kostenanalyse haben wir uns die Frage gestellt: Welche Kosten kommen auf die Versorgungen zu, wenn jetzt jede Fachkraft z.B. einen eigenen Laptop mitbringt und bei Ihnen an der Steckdose lädt. Wir können ermitteln, dass Zusatzkosten von ca. 5,00 EUR bis 10,00 EUR monatlich im schlimmsten Fall entstehen. Demgegenüber steht unser Bedürfnis, dass die Fachkräfte die Leerlaufzeiten in den langen Diensten möglichst angenehm gestalten können. Wenn wir der Langeweile durch Angebote entgegenwirken können, erhöht das die Zufriedenheit und damit die Stabilität ihres Pflegeteams. Pflegekräfte müssen daher die Mitnahme von privaten Geräten bei uns anzeigen. Zusammen mit Ihrem Einverständnis legen wir fest, dass eine Aufladung ohne weitere Rückfrage in Ordnung ist. Das entschärft das mögliche Konfliktpotenzial. Natürlich muss eine Reihenfolge der Wichtigkeit eingehalten werden: Zuerst muss die Patientenversorgung nach offizieller Vereinbarung und nach Ablaufplan sichergestellt sein. Dann müssen unsere Kollegen Ihren organisatorischen Pflichten nachkommen (Lernzeiten einhalten etc.). Erledigen die Fachkräfte Ihre Aufgaben, spricht aus unserer Sicht nichts gegen die Nutzung von Laptops oder Mini-Spielekonsolen. Smartphones lassen wir immer zu. Sollten Sie Grund zu einer Beanstandung haben, wenden Sie sich bitte sofort an Ihre Teamleitung, sodass wir unmittelbar eine Anpassung prüfen können.
  • Können Pflegekräfte eigene Geräte mitbringen und bei mir zu Hause aufladen?
    Mit dieser Frage haben wir uns ausgiebig im Mai 2022 beschäftigt. Aus Haftungsgründen können wir als Organisation die Mitnahme privater Elektrogeräte nicht „genehmigen“, sondern nur tolerieren. Im Rahmen einer Kostenanalyse haben wir uns die Frage gestellt: Welche Kosten kommen auf die Versorgungen zu, wenn jetzt jede Fachkraft z.B. einen eigenen Laptop mitbringt und bei Ihnen an der Steckdose lädt. Wir können ermitteln, dass Zusatzkosten von ca. 5,00 EUR bis 10,00 EUR monatlich im schlimmsten Fall entstehen. Demgegenüber steht unser Bedürfnis, dass die Fachkräfte die Leerlaufzeiten in den langen Diensten möglichst angenehm gestalten können. Wenn wir der Langeweile durch Angebote entgegenwirken können, erhöht das die Zufriedenheit und damit die Stabilität ihres Pflegeteams. Pflegekräfte müssen daher die Mitnahme von privaten Geräten bei uns anzeigen. Zusammen mit Ihrem Einverständnis legen wir fest, dass eine Aufladung ohne weitere Rückfrage in Ordnung ist. Das entschärft das mögliche Konfliktpotenzial. Natürlich muss eine Reihenfolge der Wichtigkeit eingehalten werden: Zuerst muss die Patientenversorgung nach offizieller Vereinbarung und nach Ablaufplan sichergestellt sein. Dann müssen unsere Kollegen Ihren organisatorischen Pflichten nachkommen (Lernzeiten einhalten etc.). Erledigen die Fachkräfte Ihre Aufgaben, spricht aus unserer Sicht nichts gegen die Nutzung von Laptops oder Mini-Spielekonsolen. Smartphones lassen wir immer zu. Sollten Sie Grund zu einer Beanstandung haben, wenden Sie sich bitte sofort an Ihre Teamleitung, sodass wir unmittelbar eine Anpassung prüfen können.
  • Warum ist das Duzen von Fachkräften nicht gewünscht?
    Pflegefachkräfte bauen eine professionelle Nähe zu Ihnen auf. Allerdings sind sie weder Freunde noch Familie – sondern als medizinisch-pflegerische Fachkraft in Ihrem Zuhause tätig. Um dieses professionelle Verhältnis zwischen Nähe und Distanz durchweg zu wahren, ist ein wertschätzendes „Sie“ die logische Form der Ansprache. Wir bitten daher darum, dass Sie mit allen Fachkräften auf dieser Ebene bleiben. Absolut nicht erwünscht ist eine Ungleichbehandlung einzelner Fachkräfte. Am Einfachsten ist daher: Bleiben Sie beim Sie.
  • Wie sieht die VIP einen Kontakt von Fachkräften und Klienten außerhalb des Dienstes?
    Unsere Fachkräfte haben kein Recht, außerhalb des Dienstes in Ihrer Versorgung zu sein. Da der Kontakt zwischen Fachkraft und Klienten und Angehörigen nur wegen der Intensivversorgung zustande kommt, lehnen wir mit Nachdruck Freizeitgestaltungen ab. Das gilt auch für Zeiten über das Arbeitsverhältnis hinaus. Wir bitten Sie daher um Ihre Hilfe und die Vermeidung von Kontakt zu den Fachkräften außerhalb des Dienstes.
  • Können die Rufnummern von Fachkräften und Versorgung ausgetauscht werden?
    Nein. Die privaten Rufnummern der Fachkräfte sollen den Angehörigen auf keinen Fall zur Verfügung stehen. Alle Gespräche erfolgen zentral über unser Büro oder die Teamleitung. Eine private Kontaktaufnahme ist unangemessen und kann empfindlich das Wohlbefinden in der Versorgungssituation stören.
  • Wieso arbeiten die Fachkräfte nicht durchgehend?
    Die Fachkräfte müssen Ruhezeiten von mindestens 4 Stunden bei einer 12-stündigen Anwesenheit einhalten. Es ist keine Bequemlichkeit, sondern notwendig, dass die Fachkräfte nicht durchgehend mit planbaren Pflegetätigkeiten beschäftigt sind. Zu jeder Zeit sind sie allerdings interventionsbereit, falls abgesaugt werden muss, oder Zwischenfälle eintreten.
  • Welches Inventar sollen die Fachkräfte in meiner Wohnung nutzen und welches nicht?
    Die Toilette muss zwingend von den Fachkräften genutzt werden können. Im besten Fall auch der Kühlschrank, die Kaffeemaschine und eine Mikrowelle.
  • Wie sieht es bei Schäden am Inventar aus? Wer haftet?
    Verursacht eine Fachkraft in der Ausübung des Dienstes versehentlich einen Schaden, haftet in der Regel die Berufshaftpflicht der VIP. In wenigen Ausnahmefällen tritt eine persönliche Leistungspflicht ein. Die VIP haftet grundsätzlich nur für Schäden, die durch die Dienstausübung entstanden sind und ausschließlich für freigegebenes Inventar. Erlauben Sie zum Beispiel in Eigenregie der Fachkraft die Nutzung einer teuren Induktionsplatte, haftet die VIP nicht, weil dies keine Anforderung an die Intensivpflege ist. Bei Gegenständen, die durch Gebrauch abnutzen (z.B. Türklinken, Treppen etc.) haftet die VIP deshalb nicht, weil Verschleiß kein Schaden in diesem Sinne ist. Damit die VIP überhaupt eine Haftung prüfen kann, müssen die Verursacher den Schaden unverzüglich melden. Dies erfolgt durch einen Anruf in Gelsenkirchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bürozeit. Außerdem muss die vorgefertigte Schadensmeldung innerhalb von drei Werktagen in der Zentrale vorliegen.
  • Warum darf ich keine persönlichen Geschenke an Fachkräfte machen?
    Zur Vermeidung von Bestechung und Invorteilnahme besagt die Compliance der VIP, dass keine Geschenke getätigt werden sollen, vor Allem nicht auf der persönlichen Ebene. Die Fachkräfte sind verpflichtet Geschenke anzuzeigen. Bis zu einem Wert von 10,00 EUR wird durch die Bereichsleitung im Einzelfall entschieden, ob die Fachkräfte das Präsent annehmen dürfen. Oberhalb dieses Betrages ist eine Annahme in keinem Fall möglich.
  • Was ist ein „Video-Call“ und was sollte ich beachten?
    An jedem Werktag führen die Fachkräfte von 9:30 Uhr für ca. 30 Minuten eine kleine Besprechung über die Video-Telefonie durch. Teilnehmer sind alle Fachkräfte, die sich aktuell im Dienst befinden. Die Fachkräfte sind an der Teilnahme verpflichtet, solange keine dringende und unplanbare Pflegehandlung vorzunehmen ist. Wohl und Sicherheit der Klienten steht an oberster Stelle. Diese Video-Calls müssen in der Versorgung unbedingt unterstützt werden.

Bundesweise Beratungsbesuche und Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldbezieher

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