Ein Einblick in die Pflegeberatung – Brauchen Sie diese ebenfalls?
Wer einen Pflegegrad hat und Pflegegeld erhält, muss zwei bis viermal im Jahr einen Beratungsbesuch durch eine zugelassene Fachkraft in Anspruch nehmen. So sollen gefährliche Fehlentwicklungen verhindert und Pflegebedürftige bestmöglich über alle Angebote informiert werden. Wer die Beratungen nicht nachweist, riskiert eine Kürzung oder Versagung des Pflegegeldes für selbst beschaffte Pflegehilfen. Sehr unschön!
In und um Gelsenkirchen kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause und beraten Sie auf Wunsch in Ihren eigenen vier Wänden. Mittlerweile bieten wir zudem bundesweit Videoberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI an. In den letzten vier Monaten haben unsere Vitalisten Jessi, Ilona, Carsten und Ilknur Hunderte von Beratungen mit maximalem Erfolg durchgeführt. Mit Ausnahme des olfaktorischen Sinns können bisher alle Situationen auch ohne ein Betreten der Wohnung sehr gut erfasst und bewertet werden. Das funktioniert durch eine besser ausgestaltete Beratungleitlinie.
Dieses Angebot ist Teil eines Modellprojekts nach § 125a SGB XI, gefördert durch den GKV-Spitzenverband. Es wird erprobt, welche Möglichkeiten und Grenzen die Telepflege hat.
Heute möchten wir Sie in die spannende Welt der Videoberatung mitnehmen. Unsere Kunden bewerten uns für die hervorragende Beratung und die unkomplizierte Nutzung der Videoberatung sehr positiv.
Nutzen Sie unser Angebot: Haben Sie oder Ihre Angehörigen Anspruch auf Pflegegeld? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Unsere Beratung ist um einiges einfacher, fachlich fundierter und hilfreicher als die der meisten Pflegedienste. Warum? Unsere Kollegen sind auf diese Beratungen spezialisiert und verfolgen unsere Mission mit Leidenschaft.
Kontaktieren Sie uns unter:
Telefon: 0209 – 95 90 14 85E-Mail: pflegeberatung@vip-vitalisten.de
Sie möchten mehr Informationen?
Dann schauen Sie gerne auf unsere spezielle Webseite!: www.beratungs-besuch.de
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