Am heutigen 12. März 2021 ist die neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung – (CoronaTestQuarantäneVO) in Kraft getreten. Trotz massiver Intervention bei den Pflegekassen durch Unternehmen und Berufsverbände werden außerklinischen Intensivpflegediensten, die beatmete und schwerstkranke Menschen in ihrem eigenen Zuhause pflegen, die notwendigen Testkapazitäten nicht bewilligt. Pflegekräfte müssten laut Verordnung alle 2 Tage getestet werden, es werden aber nur 30 Tests pro Monat zur Verfügung gestellt. Benötigt wird etwa die dreifache Menge. „Die aktuelle Überarbeitung ist ein unnützer Kompromiss und sorgt dafür, dass die Pflegedienste den Pflichten der Verordnung nicht nachkommen können“, sagt Vitalisten-Geschäftsführer Michael Sokoll. „Nicht zuletzt wird eine besonders vulnerable Gruppe der beatmeten Menschen wieder einmal benachteiligt, nachdem sie bereits in der Impfreihenfolge scheinbar vergessen wurden“.
Das Problem:
Obwohl in der außerklinischen Intensivpflege (AIP) besonders vulnerable Klienten versorgt werden, die im Regelfall über eine Trachealkanüle und einen Respirator künstlich beatmet werden müssen, zählt diese Versorgungsform grundsätzlich zur ambulanten Pflege. Für jeden versorgten Klienten erhalten ambulante Pflegedienste 20 selbst beschaffte Schnelltests.
Um einen Klienten in der Häuslichkeit versorgen zu können, werden rechnerisch 5,2 Stellen benötigt. Je nach vereinbartem Stellenumfang können es mehr „Köpfe“ sein, die einen Klienten versorgen.
Um die Mitarbeitenden alle 2 Tage mittels PoC-Antigen-Schnelltest zu testen, wären durchschnittlich bei 30 Kalendertagen und 7 Köpfen 105 Tests (statt 20) notwendig. Bereinigt um Schichtsprünge geht das Unternehmen von einem realistischen Bedarf von 80-90 Tests und Monat aus. In dieser Menge sind noch keine Neueinstellungen oder Komplikationen berücksichtigt.
Unnützer Kompromiss
Bereits Ende Februar hat die VIP GmbH die zuständige Pflegekasse und den Berufsverband bad e.V. auf die Lücke aufmerksam gemacht und interveniert. Mit der heute in Kraft getretenen, neuen Verordnung wurde der Intervention verschiedener Pflegedienste dadurch Rechnung getragen, dass bei der außerklinischen Intensivpflege die maximale Testkapazität von 20 auf 30 Tests pro Klient und Monat erhöht wurde. Diese Erhöhung wird nicht begründet und stellt im Abgleich zum o.g. Bedarf einen unnützen Kompromiss dar. Das Unternehmen sieht sich deutlich in der Zwickmühle. Die Verordnung kann in ihrem Sinn nicht erfüllt werden. Eine einfache Aufstockung aus eigenen Ressourcen ist nicht möglich, der monatliche Finanzbedarf wird auf 7.500,00 EUR beziffert, der aus eigenen Mitteln nicht bestreitbar ist.
Vergessen?
Bereits bei der Impfung wurde der vulnerable Bereich der außerklinischen Intensivpflege scheinbar vergessen: Für die beatmeten Klienten gibt es noch immer kein Angebot. So wiederholt sich bei der Teststrategie das eigentliche Problem.
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